Gaspreise und Strompreise: Was Sie über diesen Winter für Ihr Unternehmen wissen müssen

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Gaspreise und Strompreise: Was Sie über diesen Winter für Ihr Unternehmen wissen müssen

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Gaspreise und Strompreise für Unternehmen

Der Zwischenbericht der Gas und Wärme Kommission vom 10. Oktober 2022 gab Folgendes bekannt:

Grundsätzlich ist große Unterstützung für die Energie- und Stromkrise für die nächsten drei Jahre geplant. Der wirtschaftliche Abwehrschirm beträgt über 200 Milliarden Euro.

Spezifisch für Unternehmen werden Maßnahmen wie eine Einmalzahlung im Dezember 2022 zur Überbrückung und außerdem ein Versorgertarif für Strompreise geplant. Zudem wurde die Mehrwertsteuer auf die Gaspreise bereits seit dem 1. Oktober dieses Jahres von 19% auf 7% gesenkt.

Im Folgenden erklären wir die drei Maßnahmen genauer:

1. Die Einmalzahlung im Dezember 2022

Diesen Dezember gibt es eine Einmalzahlung zur Entlastung der Fernwärme- und Gaspreise. Dies ist ein individueller Pauschalbetrag, der auf Basis Ihres Gasverbrauchs im September errechnet wird. Die Zahlung soll Sie bis zur Einführung der Gaspreisbremse im März entlasten.

Wie funktioniert es?

Der Staat übernimmt einmalig die jeweilige Abschlagszahlung aller Gas-Kund⋆innen mit Ausnahme von Industrie und Stromerzeugungskraftwerke.

Für den Empfang der Zahlung brauchen Sie nur fristgerecht Ihre Strom- und Gaspreise bei den Versorgern zum 1. Dezember 2022 zu zahlen.

Im Klartext: Für Sie ist nichts weiter zu tun, um die Einmalzahlung zu erhalten. Der Zuschuss wird automatisch über Ihren Gasanbieter abgewickelt.

2. Gaspreisbremse ab März 2023: Versorgertarif für Strompreise

Ab März 2023 bis mindestens Ende April 2024 soll die Fernwärme- und Gaspreisbremse für Haushalte und kleinere und mittlere Unternehmen gelten.

Wie funktioniert es?

Für Sie heißt das, dass sie ab März 2023 eine Basisversorgung von Strom zu günstigeren Preisen nutzen können! Dieser beträgt 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Die Menge Ihrer Basisversorgung beträgt 80% Ihres Verbrauchs aus der Abschlagszahlung vom September 2022. Oberhalb dieser Menge zahlen Sie den normalen Marktpreis.

Praxisbeispiel Mit einem Unternehmen von einem Jahresverbrauch von 90.000 kWh würde die Rechnung folgend aussehen:

80% von 90.000 kWh sind 72.000 kWh

Mit dem jetzigen Gaspreis von 21,3 Cent pro kWh würden Sie 15.336 Euro für 80% Ihres Verbrauchs zahlen. Mit dem neuen Versorgertarif von 12 Cent pro kWh zahlen Sie 8.640 Euro für 72.000 kWh. Die gesamte Entlastung beträgt 6.696 Euro.

Gas price deduction

Um den Rabatt zu erhalten, gilt auch hier: Sie müssen nichts weiter tun. Die Entlastung erhalten Sie automatisch.

Wichtig: Die Gaspreisbremse wurde noch nicht fest beschlossen. Es ist bisher nur eine Empfehlung der Gaskommission und muss noch von der Regierung entschieden werden.

3. Mehrwertsteuer auf Gaspreise wird von 19% auf 7% gesenkt

Sicher ist, dass die Mehrwertsteuer auf Gaspreise von 19% auf 7% heruntergesetzt wurde. Diese Entlastung gilt vom 1.10.2022 bis zum 31.03.2024.

Änderung im Insolvenzrecht

Damit Unternehmer⋆innen nicht wegen unsicherer Energie- und Rohstoffpreisen insolvent gehen, hat die Bundesregierung Änderungen im Insolvenzrecht auf den Weg gebracht.

1. Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wird verkürzt

Eine Überschuldung kommt ursprünglich erst dann in Betracht, wenn eine Unternehmensfortführung über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht wahrscheinlich genug ist. Diese Zeitspanne wird vorübergehend auf 4 Monate herabgesetzt. Damit werden die Unternehmen in der aktuellen schwierigen Lage entlastet, wenn ihre Fortführung für zumindestens vier Monate hinreichend gesichert ist.

2. Frist für die Insolvenzantragstellung jetzt von 6 auf 8 Wochen verlängert

Die Frist für die Insolvenzantragstellung soll vorübergehend von 6 auf 8 Wochen hochgesetzt werden. Grund dafür ist, den überschuldeten, aber noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen mehr Zeit zu verschaffen.

Die Regelungen sollen schnellstmöglich in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2023 gelten.

3. Die Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen werden verkürzt

Die Planungszeiträume für die Erstellung von Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen sollen bis zum 31.Dezember 2023 von 6 auf 4 Monate verkürzt werden.

Weitere Entlastungen wie KfW-Kredithilfen und das Energiekostendämpfungsprogramm, die bis dieses Jahr noch gelten

Damit Sie trotz hoher Energiekosten Liquidität sichern können, werden die bisherigen Hilfsprogramme wie etwa die KfW-Kredithilfen und das Energiekostendämpfungsprogramm zur Überbrückung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

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Autor:
NaYoung Ha

Marketing & Communications Executive

Zuletzt geändert am:
Nov 3, 2022
Bildquelle:

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