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Übersicht: Das müssen Kleinunternehmer in der Krise wissen
Finanzielle Unterstützung während der Krise
Die aktuelle Coronavirus-Krise stellt gerade kleine Unternehmen und Selbstständige vor große Herausforderungen. Wir haben iwoca gegründet, um genau diese Zielgruppe zu unterstützen, und sind nach wie vor auf diese Mission fokussiert. Für uns steht jetzt vor allem im Fokus, dass kleine Unternehmen und Selbstständige so schnell wie möglich Hilfe erhalten. Hier erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Punkte.
1. Überbrückungshilfen für Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen
Bei Soforthilfen wie auch Überbrückungshilfen handelt es sich um Einmalzahlungen, nicht um Kredite. Für die Monate Juni, Juli und August können Unternehmen Überbrückungshilfen bei Ihrem/ Ihrer Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in oder Rechtsanwält*in beantragen. Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen.
2. KfW-Hilfskredite, um Unternehmen zu unterstützen
Die KfW ist die Förderbank der Bundesrepublik und vergibt Kredite an Unternehmen, um sie in der Krise zu unterstützen.
Kreditanträge an die KfW müssen aktuell bei akkreditierten Finanzinstituten wie Banken und Sparkassen gestellt werden. Als Hilfe in der Corona-Krise stehen Selbstständigen und Unternehmen verschiedene KfW-Kreditprogramme zur Verfügung: Der KfW Gründerkredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre alt sind, sowie die KfW Unternehmer- und Wachstumskredite für Unternehmen, die älter als 5 Jahre sind.
Schließlich gibt es den KfW-Schnellkredit 2020, bei dem eine ausführliche Risikoprüfung der durchleitenden Banken nicht erforderlich ist, sondern nur einige Minimalanforderungen erfüllt werden müssen. Allerdings sind Unternehmen mit weniger als 11 Mitarbeitern aktuell von diesem Schnell-Kredit ausgeschlossen. Infos zum Schnellkredit und die zu erfüllenden Minimalkriterien sind auf der Webseite der KfW erhältlich.
Für weitere Informationen zu den KfW Krediten setzen Sie sich bitte mit Ihrer Hausbank oder einem anderen KfW-akkreditierten Institut in Verbindung.
3. Schnellkredit der LfA Bayern
Neben den Programmen der KfW bieten auch die Förderbanken der einzelnen Bundesländer häufig Hilfskredite an. Aktuell weisen wir unsere Kund*innen besonders auf den Schnellkredit der LfA Förderbank Bayern hin, der speziell auf Selbständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden zugeschnitten ist:
- antragsberechtigt sind erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Mitarbeitern in Bayern
- Höchstbetrag von €50.000 bei bis zu 5 Mitarbeitern und €100.000 bei bis zu 10 Mitarbeitern (weitere Bedingungen und mögliche Einschränkungen zur Kredithöhe entnehmen Sie bitte dem unten verlinkten Infoblatt der LfA)
- Laufzeit: 5 oder 10 Jahre frei wählbar, mit laufzeitabhängiger tilgungsfreien Phase
- Möglichkeit zur kostenlosen vorzeitigen Tilgung
- einheitlicher Zinssatz i. H. v. 3 % im Jahr, ermöglicht durch Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern (s.u.) (der Antragsteller ist davon unabhängig verpflichtet das Darlehen zurückzuzahlen)
- 100 % Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern, keine Risikoprüfung keine Sicherheitenstellung durch den Darlehensnehmer
- Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen
Weitere Informationen über den LfA-Schnellkredit und dazu, welche Voraussetzung zu erfüllen sind, finden Sie direkt im Infoblatt auf der Webseite der LfA Förderbank Bayern. Der Kredit muss über eine akkreditierte Partnerbank der LfA beantragt werden. Das sind normalerweise reguläre Finanzinstitute wie Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken.
4. Nutzung von iwoca-Krediten zur Überbrückung der Krise:
Aktuell ist iwoca als digitaler Kreditanbieter nicht Teil der staatlichen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Deshalb können wir bis auf Weiteres keine gesonderten Unterstützungsprogramme anbieten.
Selbstständige und kleine Unternehmen können weiterhin einen Antrag für einen Firmenkredit bei uns stellen. Für unsere aktuellen Kreditentscheidungen berücksichtigen wir - wie gehabt - alle Informationen und versuchen, uns ein Gesamtbild über die Situation unserer Kunden zu verschaffen.
5. Checkliste: Welche weiteren Hilfsmöglichkeiten gibt es, um die Krise zu überstehen?
Das Bundesfinanzministerium hat eine Liste mit einigen Maßnahmen veröffentlicht, die Kleinunternehmer, je nach Situation, ergreifen können, um ihr Unternehmen oder ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dazu gehören:
- Die Beantragung von direkten staatlichen Hilfen und Zuschüssen (auf der iwoca-Website finden Sie ausführliche Informationen zu den Überbrückungshilfen für Juni, Juli und August sowie die einzelnen Soforthilfemaßnahmen für März, April und Mai)
- Sammeln von Informationen zu evtl. weiteren Hilfsmaßnahmen im eigenen Bundesland
- Die Beantragung von KfW-Hilfskrediten (s.o.)
- Die Beantragung von Kurzarbeit für Mitarbeiter (ausführliche Infos hierzu bei der Bundesagentur für Arbeit)
- Die Beantragung von Steuerstundungen und Kürzungen von Steuervorauszahlungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt
- Sammeln von Informationen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 (ausführliche Infos hierzu beim Bundesjustizministerium)
- Sammeln von Informationen zu Übergangsregelungen beim Mietrecht (ausführliche Infos hierzu beim Bundesjustizministerium)
- Die vereinfachte Beantragung von Grundsicherung, um Ihren persönlichen Lebensunterhalt und Ihre persönlichen Mietzahlungen zu bestreiten (ausführliche Infos hierzu bei der Bundesagentur für Arbeit)
6. Informationen für Kund*innen, die aktuell einen iwoca-Kredit nutzen:
Sollten Sie als existierender Kunde Schwierigkeiten bei der Rückzahlung Ihres Kredites haben, wenden Sie sich bitte direkt unter 069 / 94323020 oder support@iwoca.de an uns. Wir versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.
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