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Die staatlichen Überbrückungshilfen für Juni, Juli und August
Die Überbrückungshilfen richten sich an UnternehmerInnen, die auch in den Sommermonaten von großen Umsatzeinbrüchen aufgrund der öffentlichen Einschränkungen betroffen sind. Beantragen können Sie die Hilfen dieses Mal allerdings nur über eine/n SteuerberaterIn, WirtschaftsprüferIn oder RechstanwältIn.
Die Eckpunkte der Überbrückungshilfen im Überblick
Konkret hilft der Staat schwer betroffenen Unternehmen bei der Deckung ihrer Fixkosten und erstattet bis zu:
- 80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch im Fördermonat (im Vergleich zum Vorjahresmonat)
- 50 % der Fixkosten bei 50 % - 70 % Umsatzeinbruch im Fördermonat (im Vergleich zum Vorjahresmonat)
- 40 % der Fixkosten bei 40 % - 50 % Umsatzeinbruch im Fördermonat (im Vergleich zum Vorjahresmonat)
Die genaue Höhe der Hilfen während der drei Monate richtet sich auch nach der Größe eines Unternehmens:
- maximal 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern
- maximal 15.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 5 und bis zu 10 Mitarbeitern
- maximal 150.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 249 Mitarbeitern
Antragsberechtigt sind Selbständige, FreiberuflerInnen sowie kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend ‘vollständig oder zu wesentlichen Teilen’ einschränken mussten. Das ist laut Definition der Bundesregierung der Fall, wenn in den Monaten April und Mai 2020 der Umsatz zusammengenommen 60 % unter dem Umsatz in den entsprechenden Vorjahresmonaten lag (für Unternehmen, die nach April 2019 gegründet wurden, gelten entsprechende Ausnahmeregelungen).
Wo kann ich die Überbrückungshilfen beantragen?
Anders als für die Soforthilfen können Sie Ihren Antrag auf Überbrückungshilfe nicht selber stellen, sondern müssen mit Ihrem/ Ihrer SteuerberaterIn (inklusive Steuerbevollmächtigte/n), WirtschaftsprüferIn oder RechtsanwältIn zusammenarbeiten. Diese/r wird den Antrag dann für Sie an die entsprechende Stelle weiterleiten.
Setzen Sie sich also bei Interesse am besten direkt mit Ihrem/ Ihrer SteuerberaterIn in Verbindung und sprechen Sie ihn/ sie auf die Überbrückungshilfen an.
Wichtig: Anträge können nur bis zum 30. September 2020 gestellt werden.
Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
Weitere Details zu Programm und Antragsstellung erhalten Sie auf der speziell eingerichteten Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums oder direkt bei Ihrem/ Ihrer SteuerberaterIn, WirtschaftsprüferIn oder RechtsanwältIn.
Falls Sie keinen regelmäßigen Kontakt zu einem/ einer SteuerberaterIn, WirtschaftsprüferIn oder RechtsanwältIn haben, können Sie den Suchservice auf der Webseite des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. nutzen. Auch auf den Webseiten der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie ein Berufsregister.
iwoca steht in keiner direkten Verbindung mit diesem Programm und für die oben gemachten Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
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